Die Konzilstadt Konstanz hat Ulrich Richental höchstpersönlich gebeten, die neue Übersetzung der Konstanzer Handschrift ins Neuhochdeutsche vorzustellen:

Richental liest Richental

Wozu eine Übersetzung meiner Chronik? Warum fragt man mich, Ulrich Richental, die gerade erschienene neumodische Übertragung der Konstanzer Abschrift meines Berichtes über das hiesige Konzil zu beurteilen?

Könnte es denn sein, dass irgendjemand den folgenden Satz nicht versteht? „Ware das dehain stoß oder mißhellung uffstünden zwüschen den von Costentz und den frömden, von was sach das wär, es wär von hußzins oder von ander sachen wegen, wie die wären, des solt man zü baidersyt komen uff diß herren."*

Aber nun gut: Nach 600 Jahren scheinen die Menschen anders zu sprechen und zu schreiben. Selbst ich muss mich mittlerweile anders ausdrücken. Gut ist, dass endlich einige Fehler, die Namensverschreibungen, falsche Daten oder Zahlen betreffen, in der Konstanzer Abschrift meiner Chronik korrigiert wurden. In meinem leider verschollenen Handexemplar waren selbstverständlich keine Fehler vorhanden! Aber die übersetzte Fassung stammt von ca. 1470, da war ich gerade unpässlich und konnte den Kopisten nicht mehr kontrollieren.

Gut ist auch das Nachwort des heutigen Stadtschreibers – pardon Stadtarchivars – Jürgen Klöckler. Wir kennen uns zwar nicht, aber er weiß offensichtlich gut über mein Leben Bescheid. Den Übersetzern und Herausgebern Monika Küble und Henry Gerlach sei auch gedankt für ihre Richtigstellungen in den Anmerkungen, denen meist zuzustimmen ist. Was mich nur wundert: einer von beiden ist dem Namen nach eine Frau...

Mit Hochachtung im 645. Lebensjahr
Ulrich Richental

 

Augenzeuge des Konstanzer Konzils.
Die Chronik des Ulrich Richental
Die Konstanzer Handschrift ins Neuhochdeutsche übersetzt von Monika Küble und Henry Gerlach. Mit einem Nachwort von Jürgen Klöckler
Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014
248 Seiten, 15 s/w-Illustrationen, gebunden
ISBN 978-3-8062-2901-1
EUR 24,95

Ein Text von Henry Gerlach.

 

*„Sollte es zwischen Konstanzern und Fremden zu irgendwelchen Reibereien und Meinungsverschiedenheiten kommen, egal aus welchem Grund, ob wegen Mieten oder anderer Dinge, so sollten die streitenden Parteien sich an folgende Gerichtsherren wenden."