Der Prozess gegen Jan Hus auf dem Konstanzer Konzil 1415

Der böhmische Reformator Jan Hus war nach Konstanz gereist, um seine Schriften zu verteidigen. Nach dem Eintreffen zahlreicher theologischer Gegner wurde seine Lage jedoch schwierig. Nur wenige Wochen nach seiner Ankunft im November 1414 wurde der Prager Magister trotz eines Geleitbriefes König Sigismunds und der Zusage des Papstes Johannes XXIII., ihm Schutz zu gewähren, gefangen genommen. Das Kirchenverständnis von Hus gefährdete in den Augen der Konzilsväter die Autorität der Kirche. Unter den Anklägern waren die einflussreichen Kardinäle d´Ailly, ehemaliger Kanzler der Sorbonne und Fillastre, Jurist und ebenfalls einer der führenden Akteure des Konzils. Ihr Ziel war es, Hus zum Widerruf seiner Lehren zu bringen.

Zu Beginn des Prozesses wurde eine Kommission mit der Prüfung der Schriften des Jan Hus beauftragt. Zunächst wurde Hus in seinem Gefängnis verhört, später folgten Anhörungen im Konstanzer Münster.

Dabei ging es insbesondere um seine Haltung zu der Lehre des englischen Theologen John Wyclif.

Hus lehnte einen Widerruf stets ab. Er war fest davon überzeugt, rechtgläubig zu sein. Auch die Autorität des Konzils erkannte er nicht an. Schließlich wurde Jan Hus am 6. Juli 1415 als Ketzer verurteilt. Nach der Urteilsverkündung erfolgte die Degradation, die seinen Ausschluss aus dem geistlichen Stand bedeutete. Damit wurde er nun der weltlichen Gewalt unterstellt. Nachdem ihm eine Papiermütze als Zeichen des Häretikers aufgesetzt worden war, wurde er zur Hinrichtungsstätte geführt. Einen erneuten Aufruf zum Widerruf lehnte Hus ab, woraufhin er verbrannt wurde. Um eine spätere Reliquienverehrung zu verhindern, wurde seine Asche in den Rhein gestreut. (jh)